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LOGOS Danışmanlık / Rechtliche Aktualisierungen

WICHTIGER HINWEIS · MOS

Aufenthaltsanträge über MOS seit dem 27. April 2026

Das polnische Ausländeramt hat die elektronische Einreichung von Aufenthaltsanträgen im MOS-System gestartet. Hier finden Sie eine praktische Zusammenfassung, eine Vorbereitungsliste und Hinweise zu Ausnahmen.

Anliegen besprechenAmtliche UdSC-Mitteilung öffnen ↗
INFORMATIONSSTAND

MOS

Änderung gilt seit
27.04.2026
Geprüft am
24.08.2026

WAS HAT SICH GEÄNDERT?

Für drei Antragskategorien ist die elektronische Einreichung die Regel

Seit dem 27. April 2026 sind die folgenden Anträge grundsätzlich ausschließlich elektronisch über das MOS-Portal einzureichen.

01

Befristeter Aufenthalt

Anträge auf befristeten Aufenthalt unter Berücksichtigung der vom Ausländeramt genannten Ausnahmen.

02

Daueraufenthalt

Anträge auf Daueraufenthalt werden über das MOS-Portal eingereicht.

03

Daueraufenthalt-EU

Anträge auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU werden elektronisch eingereicht.

Wichtig für früher versandte Papieranträge

Nach der Mitteilung des Ausländeramts bleibt ein früher versandter Papierantrag unberücksichtigt, wenn er vor dem 27.04.2026 nicht bei der Woiwodschaftsbehörde eingegangen ist. Das Absendedatum ist nicht maßgeblich.

VOR DEM START

Was Sie für einen MOS-Antrag vorbereiten sollten

Die genaue Unterlagenliste hängt vom Verfahren ab. Die amtlichen Hinweise nennen jedoch mehrere grundlegende Elemente.

01

Neues MOS-Konto

Konten aus der vorherigen MOS-Version wurden nicht übernommen. Ein neues Benutzerkonto ist erforderlich.

02

Anmeldung und elektronische Signatur

Bereiten Sie die persönliche Anmeldung über login.gov.pl sowie ein Vertrauensprofil, eine qualifizierte elektronische Signatur oder persönliche Signatur vor.

03

Foto und Reisedokument

Benötigt werden ein aktuelles digitales Foto sowie Scan oder Foto aller Seiten eines gültigen Reisedokuments.

04

Zahlungsnachweise

Bereiten Sie elektronische Nachweise der anwendbaren Verwaltungsgebühr und der Gebühr für die Aufenthaltskarte vor.

05

Anlage der zuständigen Stelle

Bei bestimmten Anträgen ist eine elektronisch unterzeichnete Anlage des Arbeitgebers, der Hochschule oder des Praktikums- bzw. Freiwilligendienstveranstalters erforderlich. Beginnen Sie frühzeitig.

Schützen Sie Ihre Zugangsdaten

Geben Sie Zugangsdaten für login.gov.pl niemals weiter. Die persönliche Anmeldung der antragstellenden Person ist erforderlich.

AUSNAHMEN

Nicht jedes Verfahren wurde auf MOS umgestellt

Das Ausländeramt nennt Anträge, die weiterhin nach den bisherigen Regeln in Papierform einzureichen sind. Dazu gehören:

  • bestimmte Anträge im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen Versetzung (ICT),
  • langfristige Mobilität von Führungskräften, Spezialisten oder Trainees im Rahmen von ICT,
  • bestimmte Familienverfahren, wenn sich die betroffene ausländische Person außerhalb Polens befindet.

Der vollständige Ausnahmekatalog ist rechtlich detailliert. Prüfen Sie vor der Einreichung die amtliche Mitteilung oder lassen Sie den Einzelfall klären.

Amtliche UdSC-Mitteilung öffnen ↗

AMTLICHE QUELLEN

Aktuelle Informationen direkt beim polnischen Ausländeramt prüfen

Die folgenden Links führen zur amtlichen englischen Mitteilung und zum Antragsportal.

01Amtliche Mitteilung des polnischen Ausländeramtsgov.pl / UdSC↗ 02MOS-Portal — Antrag einreichenmos.cudzoziemcy.gov.pl↗

Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verfahren und Unterlagen hängen vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.

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Beschreiben Sie die Aufenthaltsart und Ihre aktuelle Situation. Wir bestimmen, welche Angaben für eine erste Prüfung benötigt werden.

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