WAS HAT SICH GEÄNDERT?
Für drei Antragskategorien ist die elektronische Einreichung die Regel
Seit dem 27. April 2026 sind die folgenden Anträge grundsätzlich ausschließlich elektronisch über das MOS-Portal einzureichen.
Befristeter Aufenthalt
Anträge auf befristeten Aufenthalt unter Berücksichtigung der vom Ausländeramt genannten Ausnahmen.
Daueraufenthalt
Anträge auf Daueraufenthalt werden über das MOS-Portal eingereicht.
Daueraufenthalt-EU
Anträge auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU werden elektronisch eingereicht.
VOR DEM START
Was Sie für einen MOS-Antrag vorbereiten sollten
Die genaue Unterlagenliste hängt vom Verfahren ab. Die amtlichen Hinweise nennen jedoch mehrere grundlegende Elemente.
Neues MOS-Konto
Konten aus der vorherigen MOS-Version wurden nicht übernommen. Ein neues Benutzerkonto ist erforderlich.
Anmeldung und elektronische Signatur
Bereiten Sie die persönliche Anmeldung über login.gov.pl sowie ein Vertrauensprofil, eine qualifizierte elektronische Signatur oder persönliche Signatur vor.
Foto und Reisedokument
Benötigt werden ein aktuelles digitales Foto sowie Scan oder Foto aller Seiten eines gültigen Reisedokuments.
Zahlungsnachweise
Bereiten Sie elektronische Nachweise der anwendbaren Verwaltungsgebühr und der Gebühr für die Aufenthaltskarte vor.
Anlage der zuständigen Stelle
Bei bestimmten Anträgen ist eine elektronisch unterzeichnete Anlage des Arbeitgebers, der Hochschule oder des Praktikums- bzw. Freiwilligendienstveranstalters erforderlich. Beginnen Sie frühzeitig.
AUSNAHMEN
Nicht jedes Verfahren wurde auf MOS umgestellt
Das Ausländeramt nennt Anträge, die weiterhin nach den bisherigen Regeln in Papierform einzureichen sind. Dazu gehören:
- bestimmte Anträge im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen Versetzung (ICT),
- langfristige Mobilität von Führungskräften, Spezialisten oder Trainees im Rahmen von ICT,
- bestimmte Familienverfahren, wenn sich die betroffene ausländische Person außerhalb Polens befindet.
Der vollständige Ausnahmekatalog ist rechtlich detailliert. Prüfen Sie vor der Einreichung die amtliche Mitteilung oder lassen Sie den Einzelfall klären.
Amtliche UdSC-Mitteilung öffnenAMTLICHE QUELLEN
Aktuelle Informationen direkt beim polnischen Ausländeramt prüfen
Die folgenden Links führen zur amtlichen englischen Mitteilung und zum Antragsportal.
Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verfahren und Unterlagen hängen vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.