Elektronische Aufenthaltsanträge über MOS
Anträge auf befristeten Aufenthalt, Daueraufenthalt und Daueraufenthalt-EU sind grundsätzlich elektronisch einzureichen. Bestimmte vom Ausländeramt genannte Fälle bleiben in Papierform.
Geprüft am: 24.08.2026Allgemeine Information — prüfen Sie vor der Einreichung Ausnahmen und aktuelle amtliche Vorgaben.